FDP OV Hambühren
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Hochwasser und Überflutungen im Landkreis Celle
Hochwasserhilfe
Hochwasseralarm im gesamten Landkreis Celle und in vielen Teilen des Landes Niedersachsen. Fast alle Bewohner in Hambühren und Oldau und natürlich darüber hinaus, waren von den starken Überflutungen betroffen. Es herrschte Alarmstimmung. In den meisten Fällen kam es zu Überflutungen der Keller und in vielen Fällen waren auch angrenzende Außenflächen, besonders in den Bereichen der Aller und Nebenarmen betroffen.
Mit Eigenhilfe waren die Wassermassen nicht mehr zu bewältigen.
In vielen Fällen haben die Hambührener und die Oldauer Feuerwehren und das Rote Kreuz aus Hambühren übermenschliche Kräfte aufgewendet, um den Bürgern bei der Bewältigung der Wassermassen zu helfen.
Es ging darum Keller leer zu pumpen und mit Sicherungs-Maßnahmen das Nachfließen der Wassermassen zu verhindern und zu verringern. Da Tag und Nacht ohne Pausen gearbeitet wurde, musste die Verpflegung sichergestellt werden. Hierbei hat das Rote Kreuz mit bewundernswerter Hilfe geholfen.
Die FDP Hambühren hat am Montag, den 05.12. bei der Feuerwehr in Hambühren das Rote Kreuz und Feuerwehren Oldau und Hambühren für Ihren teils übermenschlichen Einsatz geehrt und allen eine Spende übergeben.
Wir wünschen unseren Hilfskräften auch für die Zukunft alles Gute, auch in der Hoffnung, dass solche extremen Wetterlagen nicht wiederkehren werden.
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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